Bastone GmbH („Verkäufer“) übernimmt alle Aufträge nur zu den folgenden Bedingungen. Der Käufer kennt mit seiner Auftragserteilung die Bedingungen des Verkäufers an und versteht, dass jegliche weiteren Bedingungen erst nach schriftlicher Bestätigung des Verkäufers wirksam sind.
Angebote
Alle Angebote des Verkäufers bleiben bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers frei. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Irrtümer, Druck- oder Schreibfehler. Alle Preise gelten ab Lager, sofern nicht anders vermerkt. Die Listenpreise des Verkäufers sind unverbindlich und, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Frank und exklusive Mehrwertsteuer. Der Verkäufer behält sich Wechselkursschwankungen und Preisänderungen vor. Es gelten die Preise in der Auftragsbestätigung.
Zahlungsbedingungen
Anzahlung bei Auftragserteilung 30 % der Auftragssumme. Restzahlung nach Lieferung, sofern nicht anders angegeben, entweder 10 Tage nach Rechnungseingang mit 2 % Skonto oder 30 Tage nach Rechnungseingang netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug wird ohne Mahnung ein Verzugszins 5 % belastet. Zahlungsbedingungen können mit schriftlicher Zustimmung (Offerte resp. Auftragsbetätigung) geändert werden.
Lieferung
Lieferungen erfolgen, sofern nicht anders angegeben, nach Vereinbarung. Bei Lieferung muss am Liefertag die Zufahrt am Lieferort für die Lieferfahrzeuge frei zugänglich sein, ansonsten fallen dem Käufer mögliche Mehrkosten an. Für Mindermengen wird ein Zuschlag berechnet. Allfällige Kosten für Transport mit oder ohne Ablad sind in den Preisen nicht eingeschlossen. Sofern nichts anderes vereinbart, wird die Ware durch den Kunden abgeladen (Gebinde bis 2 t). Die im Preis inbegriffene Abladezeit beträgt maximal 40 Minuten. Wird diese überschritten, gehen die Kosten der Fahrzeugwartezeit zu Lasten des Kunden.
Der Käufer kann Steinlieferungen auf Wunsch in Abrollmulden anfordern, für die der Verkäufer eine einmalige Gebühr für den Rücktransport berechnet. Für Mulden, die länger als zwei Wochen gemietet werden, erhebt der Verkäufer eine Gebühr entsprechend der Mietzeit.
Lieferzeiten
Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Überschreitung des Liefertermins ist der Käufer nicht berechtigt, Forderungen geltend zu machen. Bei unvorhergesehenen Hindernissen oder Umständen die der Verkäufer nicht vertreten (höhere Gewalt wie Witterungseinflüsse, Streiks, Transporthindernisse, Stau, Pannen usw.) kann, leistet der Verkäufer keine Entschädigung.
Gewährleistung und Mängel
Beanstandungen hinsichtlich Menge, Qualität oder Bearbeitung sind uns sofort vor Ablad bekannt zu geben. Beanstandete Steine/Platten usw. dürfen nicht versetzt werden und müssen bis zur Abklärung aufbewahrt werden. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz sofern der Verkäufer, seine Beauftragten oder Erfüllungsgehilfen keinen vorsätzlichen Schaden verursachen oder grob fahrlässig gehandelt haben. Über den Materialwert hinausgehende Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen. Struktur, Farbabweichungen, Gefüge, Zeichnung des Natursteines sind keine Mängel und kein Grund zur Beanstandung, da solche Abweichungen naturbedingte Eigenheiten des Materials sind und nicht vermieden werden können. Bemusterung zeigen nur das allgemeine Aussehen des Steines. Folgende Eigenschaften können bei Natursteinprodukten auftreten: Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Steins, Poren, Lager, offene Stellen, kleine Risse, Adern, Salzlöcher, Erzeinschlüsse (Oxydation), Roststellen. Kalksteine sind nicht absolut frostbeständig. Basaltsteine können Haarrisse in der Oberfläche führen, da Erstarrungsstein. Sandsteine verfügen über stark saugend Oberflächen. Diese Eigenschaften sind naturbedingt und keine Mängel und Grund zur Beanstandung, daher übernimmt der Verkäufer dafür keine Haftung. Rostverfärbungen können in der Regel entfernt werden. Allfällige Reinigungsarbeiten werden nicht durch den Verkäufer getragen. Bezüglich Masstoleranzen gelten die Angaben in den Katalogen des Verkäufers und zusätzlich dazu die aktuellen Normen nach SIA.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Nutzen und Gefahr gehen mit der Lieferung auf den Käufer über.
Verpackung
Tauschpaletten, wie Euro- oder SBB-Paletten, sind dem Transportunternehmen unmittelbar nach Lieferung zurückzugeben. Nicht zurückgegebene Tauschpaletten werden dem Käufer mit je CHF 22.00 in Rechnung gestellt. Einwegpaletten und Verschläge sind, sofern nicht anders angegeben, im Kaufpreis enthalten und werden nicht zusätzlich berechnet. Entsorgung der Einwegpaletten ist Sache des Käufers.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen des Verkäufers ist der jeweilige Lieferort und, soweit gesetzlich zulässig, für weitere Leistungen, Zwingen, Schweiz. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Käufers ist Zwingen, Schweiz. Gerichtsstand ist Arlesheim, Schweiz.